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VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1325/16 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. August 2016 - 7 S 1325/16 (https://dejure.org/2016,80666)
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Volltextveröffentlichung
- ArgeLandentwicklung
Akteneinsicht; Ermittlung des Sachverhalts; Flurbereinigungsgericht; Sofortige Vollziehung; Voraussetzungen; Weinbergsbereinigung; Zweitbereinigung
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- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1325/16
Zwar gilt die gerichtliche Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (§ 86 Abs. 1 Satz1 Halbsatz 1 VwGO), auch in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. StGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.03.2015 - 1 VB 56/14 - NVwZ 2015, 1286, juris Rn.44 m.w.N.), so dass es auch in einem solchen Eilverfahren unter Beachtung der Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 Satz1 GG im Einzelfall geboten sein kann, weitere Verwaltungsvorgänge beizuziehen, welche die für das Verwaltungsverfahren und dessen Ergebnis maßgeblichen Sachverhalte und behördlichen Erwägungen dokumentieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106, juris Rn.65). - VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02
Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1325/16
Mit diesen Ausführungen, die sich nicht nur in pauschalen oder nichts sagenden formelhaften Wendungen erschöpfen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.06.2002 - 10 S 985/02 - VBlBW 2002, 441), hat das Landesamt formell hinreichend begründet, warum seiner Ansicht nach ein Dringlichkeitsinteresse i. S. des § 80 Abs. 2 Satz1 Nr. 4 VwGO besteht. - StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Garantie effektiven …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1325/16
Zwar gilt die gerichtliche Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (§ 86 Abs. 1 Satz1 Halbsatz 1 VwGO), auch in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. StGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.03.2015 - 1 VB 56/14 - NVwZ 2015, 1286, juris Rn.44 m.w.N.), so dass es auch in einem solchen Eilverfahren unter Beachtung der Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 Satz1 GG im Einzelfall geboten sein kann, weitere Verwaltungsvorgänge beizuziehen, welche die für das Verwaltungsverfahren und dessen Ergebnis maßgeblichen Sachverhalte und behördlichen Erwägungen dokumentieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106, juris Rn.65).
- BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Vorabentscheidung von Beweisanträgen bei Verzicht auf mündliche Verhandlung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1325/16
Eine solche Pflicht gilt nach § 86 Abs. 2 VwGO grundsätzlich nur für in der mündlichen Verhandlung gestellte Beweisanträge, nicht dagegen für (nur) in vorbereitenden Schriftsätzen enthaltene (Beweis-)Anträge; eine Ausnahme gilt nur für Beweisanträge, wenn zuvor auf eine erforderliche mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO verzichtet worden ist (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2013 - 1 B 15.13 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 72, juris Rn.7 m.w.N.). - BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 248.63
Vorliegen eines Beweisantrages i.S.d. § 86 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1325/16
Ein zulässiger Beweisantrag liegt nur vor, wenn bestimmte, konkrete Tatsachen als Beweisthema benannt und bestimmte Beweismittel dafür angeboten werden (BVerwG, Urteil vom 29.08.1963 - 8 C 248.63 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 78, st. Rspr.). - BVerwG, 14.08.1987 - 5 B 95.87
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1325/16
Sollte sein diesbezügliches Begehren - auch - als Beweisantrag gemeint und zu verstehen sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.08.1987 - 5 B 95.87 - Buchholz 310 § 146 VwGO Nr. 3), wäre er unzulässig.
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.2018 - 7 S 2513/16
Flurbereinigung; Akteneinsichtsrecht des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft; …
Sein gegen die teilweise Anordnung des Sofortvollzuges des Flurbereinigungsbeschlusses gerichteter Antrag auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes war bereits mit Beschluss des Senats vom 31.8.2016 - 7 S 1325/16 - abgelehnt worden.